Unsere AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jezza! Verlages für Anzeigenschaltung in Printmedien
§1 Der Anzeigenauftrag ist ab dem mündlich oder schriftlich getroffenen Vertragsabschluss gültig. Die Art der Ausführung und der Umfang der zu schaltenden Anzeigen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. aus dem formlosen Auftragswunsch des Inserenten.
Für alle Publikationen des jezza! Verlages − im folgenden Verlag genannt − gelten nachstehende Geschäftsbedingungen. Mit der Herausgabe der aktuellen Mediadaten verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben in der Preisliste sowie in den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
§2 Anzeigen oder andere bezahlte Inhalte, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ oder einer ähnlichen Bezeichnung kenntlich gemacht.
§3 Der Verlag hat das Recht, von Aufträgen, die in Form und Inhalt gegen geltende Gesetze verstoßen oder zu Bedenken sittlicher oder fachlicher Art Anlass geben, ohne weitere Begründung Abstand zu nehmen. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber informiert.
§4 Erhält der Verlag die Anzeigenunterlagen nicht rechtzeitig zum Anzeigenschluss, so ist er berechtigt, die dienlichsten Unterlagen zur Anzeigengestaltung zu verwenden. Sind keine geeigneten Vorlagen vorhanden, wird der bestehende Anzeigenauftrag in der darauf folgenden Ausgabe erfüllt. Der Verlag wird von der Haftung befreit, wenn vereinbarte Platzierungen durch Versäumnisse des Auftraggebers nicht eingehalten werden können oder durch fehlende Unterlagen eine Minderung der Druckqualität eintritt.
§5 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text– und Bildunterlagen (z. B. Verletzung des Urheberrechts).
§6 Für die Druckqualität überlassener Fotos oder digitaler Medien sowie für Fehler aus fernmeldetechnischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Reproduktion erfolgt stets bestmöglich.
§7 Der Auftraggeber bekommt einen Korrekturabzug der Anzeige als niedrig aufgelöste JPG-Datei sowie eine Auftragsbestätigung mit den Auftragsdaten und dem Anzeigenpreis per E-Mail zugesendet. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist von 3 Arbeitstagen keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt der Anzeigenauftrag als bestätigt und die Genehmigung zum Druck als erteilt. Wünscht der Auftraggeber keine Kommunikation per E-Mail, so muss dies dem Verlag bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.
§8 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist von drei Arbeitstagen zurückgibt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
§9 Bei Anzeigen, die vom Verlag – auch nach Vorgabe des Auftraggebers – gelayoutet und erstellt wurden, liegt das Urheberrecht sowie das alleinige Nutzungsrecht beim Verlag. Die Anzeige darf demnach nur in den Medien des Verlages geschaltet werden. Der Auftraggeber kann das uneingeschränkte Nutzungsrecht jedoch gegen eine pauschale Gebühr von 60,00 € erwerben.
§10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unvollständigem oder falschem Abdruck der Anzeige das Recht auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, sofern der Fehler vom Verlag zu vertreten ist. Die Frist für Mängelrügen/Reklamationen endet nach 14 Tagen ab dem ersten Erscheinungstag bzw. nach Zustellung eines Belegexemplars. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§11 Bei kostenfreien Anzeigen oder bei Textanzeigen, die das vorgegebene maximale Textvolumen überschreiten, behält sich der Verlag vertretbare Kürzungen vor. Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Ersatz oder Minderung besteht in diesem Falle nicht.
§12 Eine Kündigung des Anzeigenauftrages ist nach Anzeigenschluss nicht mehr möglich, es sei denn, ein gewichtiger Grund liegt vor. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung erfolgt eine nachträgliche Kürzung des gewährten Rabatts, abhängig von der Anzahl der bereits erschienenen Anzeigen im Rahmen des Mehrfachbuchungsauftrages. Die Rückforderung des Rabatts erfolgt durch eine separate Rechnungstellung. Alle Anzeigenaufträge sind maximal auf 24 Monate bzw. 12 Ausgaben beschränkt.
§13 Druckunterlagen werden bis zu sechs Monate nach Erscheinen archiviert und nur nach besonderer Aufforderung seitens des Auftraggebers zurückgegeben.
§14 Redaktionelle Beiträge, die nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen allein der inhaltlichen und gestalterischen Hoheit des Verlags.
§15 Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel kurz nach Erscheinungstermin per E-Mail mit dem PDF der Rechnung im Anhang. Es wird kein gedrucktes Belegexemplar verschickt, dafür steht auf der Verlagswebsite ein digitales Belegexemplar zum Herunterladen als bildschirmoptimiertes PDF zur Verfügung. Der Link dafür wird mit der Rechnungs-Mail mitgeteilt. Auf Wunsch und gegen eine Versandkostenpauschale von 3,00 € versendet der Verlag die Rechnung zusammen mit dem Belegexemplar per Post.
§16 Der Auftrag für eine Heftbeilage muss über den Verlag erfolgen, der Druckdienstleister nimmt keine Beilagenaufträge an. Bei einer Teilbelegung müssen die Beilagen nach Gebiet/Haushaltszahlen vorsortiert ausgeliefert werden. Eine nachträgliche Konfektionierung durch den Verlag wird mit 40,– € berechnet. Anlieferung der Beilage bis spätestens 15. des Monats vor Erscheinungstermin nach vorheriger telefonischer Absprache mit Lorenz Wittmann, Tel. 08193 / 2044402 oder 0171 / 2724033. Wichtig: Lieferschein beilegen mit folgenden Angaben:
1. Kundenname und Adresse
2. Betreff: Beilage für Broschüre (Name d. Publikation), Ausgabe …
3. Anzahl der gelieferten Exemplare
4. Genaue Angabe des Verteilgebiets
Überzählige Exemplare müssen selbst abgeholt werden, eine Rücksendung ist nur nach Absprache möglich.
§17 Zahlungsbedingungen: Rechnungen des Verlages sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, danach tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ab 10 Tagen bzw. nach der ersten Zahlungserinnerung werden gesondert übliche Verzugszinsen berechnet. Außerdem wird für jede Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Nach 40 Tagen Zahlungsverzug bzw. nach der zweiten Zahlungserinnerung wird je nach Ermessen des Verlags entweder ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der offenen Forderungen beauftragt. Des weiteren ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung von Anzeigenaufträgen (gilt für alle Publikationen des Verlags) bis zur Bezahlung der ausstehenden Forderungen zurückzustellen.
§18 Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten für Neukunden die aktuellen Preise sofort in Kraft. Laufende Abo-Verträge werden nicht angepasst.
Gerichtsstand ist Landsberg a. Lech. Stand: März 2022.